Die Verleihung der „Glitzernden Krücke“

Wenn Jan Fleischhauer (Der Spiegel) oder Gerd Held (DIE WELT) mal wieder auf journalistisch unterstem Niveau in renommierten Zeitungen gegen Inklusion wettern, sind sich viele einig, dass sie keine Ahnung von gemeinsamem Lernen haben. Wenn jedoch die befreundete Sonder-/Heilpädagogin empfiehlt, das Kind auf eine Förderschule zu schicken, meint man, die Freundin kenne sich aus und weiß, was gut für das Kind ist. Aber ist es wirklich das Beste für das Kind? Oder ist es das Beste, um das stark ausdifferenzierte und spezialisierte deutsche Förderschulsystem mit seinen zahlreichen Institutionen, LehrerInnen und PädagogInnen zu erhalten? Wer sind die eigentlichen Verhinderer von Inklusion in Deutschland?

Die Anfänge der Behindertenbewegung und die Verleihung der „Goldenen Krücke“

Im Jahr 1978 wurde zum ersten Mal die „Goldene Krücke“ verliehen. Damaliger Preistäger war der ehemalige Haftpflicht-, Unfall- und Kraftfahrtversicherer-Verband HUK für eine Werbung mit dem Slogan: „Verkrüppelt für den Rest des Lebens…ist ein schlimmer Tod!“

Ein Jahr später gab es zwei Preisträger für die „größten Nieten der Behindertenarbeit“: den bayerischen Landesbehindertenarzt Professor Dr. Albert Göb, Leiter des Spastikerzentrums in München, und Pastor Hans-Georg Schmidt, Leiter der Alsterdorfer Anstalten in Hamburg. Göbs Zöglinge in München galten als bestbewachte Behinderte der Bundesrepublik. Nach Zeugenaussagen war er der Meinung, Behinderte brauchten keine Therapie oder Schulung, weil sie nur Geld kosten und später doch nichts leisten. In seinem Haus soll es feste Toilettenzeiten (10, 12 und 15 Uhr) gegeben haben, soll einer schreienden Spastikerin der Mund mit Leukoplast verklebt worden sein. Von ihm kamen Kommentare wie „Affen kann man auch dressieren“. Für sein Engagement hatte er doch tatsächlich kurz vorher noch die bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste erhalten.
Mit den Alsterdorfer Anstalten und ihrem Leiter, Pastor Hans-Georg Schmidt, wurde 1979 eine weitere („gottesfürchterliche“) Einrichtung ausgezeichnet. Schmidt hatte zu verantworten, was die Alsterdorfer Heilerziehung jahrelang für Behinderte bedeutete: Stumpfsinn, stinkende Räume, Zwangsjacken, öffentliches Massenklo, wie im Haus „Carlsruh’“, Pfleglinge, an Bänke festgebunden und „ins Bett gekreuzigt, indem man die ausgestreckten Arme und Beine am oberen und unteren Bettrand festbindet“ (siehe: DIE ZEIT).

„Behindertsein ist schön“

Erdacht hatte die Verleihung der „Goldenen Krücke“ der Aktivist Gusti Steiner. 1973 rief er mit dem Publizisten Ernst Klee in Frankfurt am Main einen Volkshochschulkurs ins Leben, in dem Menschen mit Behinderungen lernen sollten, selbst ihre Lage zu verbessern. Gusti Steiners Vorbild war die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung, die gegen Diskriminierung und für Gleichstellung kämpfte. In Analogie zu deren selbstbewussten Slogan Black is beautiful provozierte Gusti Steiner mit dem Slogan „Behindertsein ist schön“, den er auch zum Titel eines Buches machte. Behinderung war für ihn etwas Politisches, kein Gegenstand karitativer Fürsorge. Zusammen mit Klee organisierte er provokante Aktionen: Straßenbahnen wurden blockiert, illegale Rampen gebaut und eben „Goldene Krücken“ für unmögliche Behindertenarbeit verliehen. Er war auch Herausgeber des „Behindertenkalenders“, auf dem stets das Abbild dessen zu sehen war, was Steiner auf keinen Fall sein wollte: „Unser Musterkrüppelchen – dankbar, lieb, ein bisschen doof und leicht zu verwalten.“ Immer mehr Menschen mit und ohne Behinderung solidarisierten sich mit Steiners propagiertem Paradigmawechsel in der Behindertenpolitik. In mehreren Orten in Deutschland gründeten sich „Krüppelgruppen“. Es formierte sich die bundesweite „Krüppelzeitung“ (der Vorläufer der behindertenpolitischen Zeitschrift „Die Randschau“). Gemeinsam demonstrierten sie gegen das „Frankfurter Urteil“:

Weil sie den Anblick einer Gruppe behinderter Menschen an ihrem Urlaubsort „hatte ertragen müssen“, klagte eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Mit Erfolg: Das Frankfurter Landgericht sprach ihr im Februar 1980 Schadensersatz zu. Gemeinsam mit Behinderten einen Speisesaal nutzen zu müssen sei unzumutbar, heißt es in der Urteilsbegründung: „Es ist nicht zu verkennen, dass eine Gruppe von Schwerbehinderten bei empfindsamen Menschen eine Beeinträchtigung des Urlaubsgenusses darstellen kann.“

„Jedem Krüppel seinen Knüppel“

Gemeinsam organisierten Steiner und Klee auch andere Aktionen. 1981 hatten die Vereinten Nationen das „Jahr der Behinderten“ ausgerufen. Auch Deutschland beteiligte sich, Wohlfahrtsverbände und PolitikerInnen kündigten für das Jahr Veranstaltungen an. Die Krüppelgruppen und Behinderteninitiativen ahnten nichts Gutes: Die „Wohltäter“ würden sich auf den offiziellen Veranstaltungen selbst beweihräuchern für ihre angebliche „Integration Behinderter“, während sie weiterhin Gelder in Werkstätten, Sonderschulen und Sonderfahrdienste steckten. Statt sich an den Veranstaltungen zu beteiligen, tauften sie das „Jahr der Behinderten“ um in das „Jahr der Behinderer“ und nutzten es als Plattform für ihre Proteste. Ihr Motto: „Jedem Krüppel seinen Knüppel“. Den Abschluss zum „Jahr der Behinderer“ sollte ein großes bundesweites Treffen bilden. Beim „Krüppeltribunal“ im Dezember 1981 wurden Menschenrechtsverletzungen in der Behindertenfürsorge angeklagt. Im Saal der Dortmunder Schalomgemeinde trafen sich rund 400 behinderte und nichtbehinderte Menschen und teilten die Forderungen: Ein Stop der Aussonderung durch Heime, Werkstätten, Rehabilitationszentren und Psychiatrien, gleicher Zugang zu Gebäuden, Bussen und Bahnen und mehr Gelder für Hilfsmittel. Skandale der Pharmaindustrie sollten aufgedeckt werden. Erstmals wurde auch die Situation behinderter Frauen thematisiert: dass sie besonders von sexualisierter Gewalt betroffen sind, war bis dahin kaum bekannt. Im Saal herrschte Aufbruchstimmung. Endlich wurden Ausgrenzung und Unterdrückung als Menschenrechtsverletzungen benannt – viele TeilnehmerInnen fühlten sich erstmals ernst genommen. Die Aufbruchstimmung blieb, und die Themen des Krüppeltribunals boten das Programm für die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung der folgenden Jahrzehnte. (alle Infos zur Behindertenbewegung siehe: Rebecca Maskos, mondkalb – Zeitschrift für das Organisierte Gebrechen: Von der Fürsorge zur Selbstbestimmung).

Die Verleihung der „Glitzernden Krücke“ auf der Berliner Pride Parade 2014

Mit der letzten Verleihung der „Goldenen Krücke“ 1980 fand diese Tradition vorerst ein Ende. Die Veranstalter der jährlich stattfindenden Berliner „Pride Parade – Behindert und verrückt feiern“ wollen diese Idee nun wieder einführen und verleihen zukünftig zur Parade die „Glitzernde Krücke“. Zum 12. Juli 2014 starteten sie einen Aufruf im Internet, Vorschläge zu machen, welche Vereine, Unternehmen oder Institutionen einen ganz besonderen Verdienst in der Auseinandersetzung mit Behinderung leisten. Folgende Kriterien sollten für potentielle Preisträger gelten:

–> Wem ist es besonders zu verdanken, dass ruhige, rechtschaffende BürgerInnen nicht von Behinderten und Verrückten gestört werden (sei es in der Nachbarschaft, Verkehrsmitteln oder Freizeitorten)?

–> Wer hat besondere wirtschaftliche Errungenschaften durch den geschickten Einsatz behinderten Humankapitals erzielt?

–> Wo finden Behinderte, chronisch oder “psychisch Kranke” trotz ihres schweren Schicksals besondere Erwähnung? Wo werden diese Helden des Mitleids hervorgehoben? Welche Werbung war so speziell, dass ihr sie nicht mehr vergessen könnt?

Unter anderem wurden folgende Institutionen auf der facebook-Seite der PrideParadeBerlin vorgeschlagen:

Der Verband Deutscher Sonderpädagogen
Zur Begründung heißt es: Mit großer Ausdauer und Beharrlichkeit legitimiert der Verband Sonderpädagogik weiterhin die Förderschulen. Mit Hilfe der „Fachzeitschrift Heilpädagogik“ dieses Verbandes werden konsequent empirische Befunde der Inklusionsforscher zum Erfolg des Gemeinsamen Unterrichts „übersehen“ und nicht in die Fachzeitschrift mit aufgenommen.
Auch wenn aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention niemand vom VDS mehr allzu deutlich gegen den Gemeinsamen Unterricht wettert, so verschaffen sich die VertreterInnen immer wieder Gehör, indem sie sich gegen die flächendeckende inklusive Bildung aussprechen. Formulierungen wie “Inklusion, aber nicht bei…” oder “Im Einzelfall sicher sinnvoll” zeigen die langjährige Skepsis gegenüber inklusiver Bildung.

Die Deutsche Gesellschaft für Sprachheilpädagogik e.V.
Begründung: In mühevoller Kleinstarbeit und mit beachtlicher Netzwerksarbeit verbreitet sie die Falschaussage, dass Kindern mit dem Förderbedarf “Sprache” am besten auf der Sprachheilschule geholfen wird. Empirische Befunde, die diese These stützen, existieren nicht. Vielmehr muss man sich fragen, wie Kinder, die alle Schwierigkeiten mit dem Sprechen haben, an einer Schule für ausschließlich „Spracheingeschränkte“ voneinander sprechen lernen können. Wieso gab es von universitären Fachbereichen niemals Anstrengungen, Forschungen zu betreiben oder zuzulassen, die die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von Sprachheilschulen, untersuchten? Für diese wissenschaftliche Nachlässigkeit verdient dieser Verband die glitzernde Krücke.

Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus
Begründung: Auch wenn in der Forschung kaum jemand mehr von einer homogenen Lerngruppe ausgeht, diese sogar als Illusion dargestellt wird, glaubt Josef Kraus nach wie vor daran und meint, dass Kinder mit gleichem Lernniveau besser zusammen lernen. Für diesen starken Glauben verdient er das Bundes-Separationskreuz am Bande. Auch wenn diese These wissenschaftlich nicht haltbar ist, ist der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes von ihr überzeugt: Dank ihm verstehen jetzt ganz viele Günther-Jauch-Gucker, warum ein Kind mit Down-Syndrom auf Gymnasien nichts zu suchen hat.

Die Behindertenwerkstatt Cuxhafen
Begründung: Die Werkstatt fertigte ohne Wissen der Beschäftigten, deren Angehörigen und der Geschäftsführung Leuchtminenteile für die Bundeswehr. (Siehe: SpiegelOnline)

Bei der diesjährgen Berliner PrideParade am 12. Juli 2014, bei der rund 2000 Demonstranten für die Rechte von behinderten und von Psychiatrie betroffenen Menschen tanzten, gab es folgende Gewinner:
Auf Platz 3: Das Amtsgericht Bonn: das Gericht hat eine 82jährige Frau unter Androhung von Ordnungshaft verurteilt, weil ihre behinderte Tochter die Ruhe in der idyllischen Reihenhaussiedlung stört. Das Gericht sagt, dass „trotz der erhöhten Lärmtoleranz für Behinderte“ auch „Nachbarn ein Recht auf körperliche Unversehrtheit“ hätten. (siehe: SpiegelOnline)

Der 2. Platz geht an: Den deutschen Bundestag: der Bundestag hat zwar einen Mindestlohn für angeblich alle beschlossen. Dieser gilt aber nicht für Menschen, die in einer Behindertenwerkstatt arbeiten.

Und gewonnen hat:
Die Behindertenwerkstatt Cuxhaven!
Wie schon erwähnt hat sie von sich reden gemacht, weil sie für die Bundeswehr Rüstungsteile produziert hat. Die Veranstalter der Verleihung der „Glitzernden Krücke“ finden: Das ist konsequente Rüstungspolitik. Erst die Waffen von Behinderten produzieren lassen, um mit den Waffen dann wieder neue Behinderte zu produzieren.

Und damit Gratulation!

Wer hätte in Hamburg die „Glitzernde Krücke“ verdient? Was meint ihr?

Hier ein paar Anregungen:

Vielleicht die Hamburger Kammerspiele?
Sie macht zwar gerne mit dem Thema Behinderung und dem Stück “Ziemlich beste Freunde” Umsatz, findet es aber völlig o.k. und unvermeidbar, dass Rollstuhlfahrer ihre Vorstellungen nicht besuchen können.

Vielleicht der HVV?
Es gibt auch in Hamburg noch so viele S- und U-Bahnhöfe ohne Fahrstuhl.

Oder etwa die Hamburger Schulaufsichtsbehörde?
Obwohl in der UN-Behindertenrechtskonvention der Besuch von Kindern mit Behinderung in Regelschulen bereits 2006 als Normalfall festgelegt wurde, werden Hamburger Schulen weder motiviert, dies auch umzusetzen, noch kontrolliert. So gibt es noch immer unglaublich viele Schulen in Hamburg, die von Inklusion nichts hören wollen und stattdessen versuchen, sich so lange wie möglich, geschickt vor einer Umstellung zu drücken.

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